Rechtliches
Für den Ankauf von Pokémon-Sammelkarten über ankauf.spiel-es.de · Stand 29.08.2026
Diese Ankaufsbedingungen regeln den Online-Ankaufsservice für Pokémon-Sammelkarten. Der Service ist kein Online-Shop: Wir verkaufen über diesen Ablauf keine Waren an dich, sondern du als private Verkäuferin oder privater Verkäufer verkaufst Karten an uns.
(1) Diese Ankaufsbedingungen gelten für alle Anfragen und Ankaufsverträge über deutsche oder englische Pokémon-Sammelkarten, die Privatpersonen über den Online-Ankaufsservice an die Erema & Schneider Spielwarenhandel UG (haftungsbeschränkt), Loiretalring 6, 14974 Ludwigsfelde, Deutschland, E-Mail: ankauf@spiel-es.de, Telefon: 0159 01158282 (nachfolgend „Unternehmen“) verkaufen möchten.
(2) Der Service richtet sich ausschließlich an Verkäufer. Er ist kein Online-Shop und begründet kein Angebot des Unternehmens, Waren an Nutzer zu verkaufen. Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(1) Vertragspartner des Unternehmens können ausschließlich natürliche Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind und als Privatpersonen handeln. Gewerbliche oder berufliche Verkäufer sind von diesem Ankaufsservice ausgeschlossen, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Verkäufer versichert mit jeder Anfrage, volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. Das Unternehmen kann bei berechtigten Zweifeln geeignete Nachweise zum Alter, zur Identität oder zur Verfügungsberechtigung verlangen und die Anfrage bis zur Klärung aussetzen oder ablehnen.
(3) Es gibt kein klassisches Nutzerkonto, kein Login mit Passwort und kein Abonnement. Anfragen, Angebotsannahmen und Statusinformationen werden über die angegebene E-Mail-Adresse sowie technisch und zeitlich abgesicherte Links abgewickelt.
(1) Der Verkäufer wählt die zum Ankauf vorgesehenen Karten in der Kartendatenbank aus und übermittelt die angeforderten Angaben, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie die gewünschte Auszahlungsart (Banküberweisung unter Angabe einer IBAN oder PayPal unter Angabe der zugehörigen E-Mail-Adresse).
(2) Die Kartendatenbank kann zu einer Karte automatisch einen unverbindlichen Richtpreis anzeigen. Dieser dient ausschließlich der ersten Orientierung und ist weder ein verbindliches Angebot noch eine Zusage eines bestimmten Auszahlungsbetrags.
(3) Die Richtpreisbildung beruht auf internen automatisierten Berechnungen anhand von Marktreferenzpreisen und einer Handelsspanne von regelmäßig 35 % bis 65 %, abhängig insbesondere von Preisklasse, Nachfrage, Verwertbarkeit und Risiko; Zustandsabschläge können berücksichtigt werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den zugrunde gelegten Marktpreis oder die interne Kalkulation offenzulegen. Der für den Vertrag maßgebliche finale Auszahlungsbetrag wird dem Verkäufer vor seiner Annahme des verbindlichen Angebots angezeigt.
(1) Die Übermittlung einer Kartenauswahl oder Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers und keinen Vertragsschluss dar. Das Unternehmen prüft die Anfrage manuell und kann dem Verkäufer anschließend per E-Mail ein verbindliches Ankaufangebot übermitteln.
(2) Ein Ankaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das verbindliche Angebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist aktiv über den ihm zugesandten Bestätigungs-Link annimmt. Eine bloße Antwort per E-Mail genügt nur, wenn das Unternehmen dies ausdrücklich zulässt.
(3) Vor Annahme des verbindlichen Angebots dürfen keine Karten versendet werden. Die Versandadresse wird dem Verkäufer erst nach Annahme mitgeteilt. Versendet der Verkäufer Karten vorher oder an eine nicht mitgeteilte Adresse, handelt er auf eigenes Risiko; § 11 bleibt unberührt.
(1) Nach Vertragsschluss versendet der Verkäufer die Karten an die mitgeteilte Versandadresse. Die Kosten des Hinversands und das Versandrisiko bis zum tatsächlichen Eingang beim Unternehmen trägt der Verkäufer. Eine Erstattung von Hinsendekosten erfolgt nicht automatisch und nur, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist.
(2) Der Verkäufer hat die Karten sorgfältig und transportsicher zu verpacken und ausschließlich mit einer Versandart zu versenden, die eine Sendungsverfolgung ermöglicht; die Sendungsnummer ist dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Ohne mitgeteilte Sendungsnummer erfolgt keine Auszahlung. Bei höherwertigen Sendungen wird zusätzlich eine Versandart mit ausreichender Transportversicherung dringend empfohlen. Der Verkäufer soll die Einlieferungs- und Trackingdaten bis zur abschließenden Abwicklung aufbewahren.
(3) Für Verlust oder Beschädigung während des Hinversands vor Eingang beim Unternehmen haftet das Unternehmen grundsätzlich nicht, es sei denn, eine Haftung ist gesetzlich zwingend oder der Verlust bzw. die Beschädigung beruht auf einem vom Unternehmen zu vertretenden Umstand.
(1) Der Verkäufer hat sämtliche Angaben zu Sprache, Ausgabe, Karte, Anzahl und Zustand nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Er versichert, Eigentümer der eingesendeten Karten zu sein oder wirksam über sie verfügen zu dürfen, und dass die Karten frei von Rechten Dritter sind.
(2) Der Verkäufer versichert ferner, dass die eingesendeten Karten echt sind und nicht gefälscht, manipuliert, gestohlen oder auf sonst rechtswidrige Weise erlangt wurden. Bei konkreten Anhaltspunkten für unrichtige Angaben, fehlende Verfügungsberechtigung, Fälschungen oder eine rechtswidrige Herkunft darf das Unternehmen die Bearbeitung aussetzen, ein Angebot ablehnen, eine Rückabwicklung verlangen und – soweit rechtlich geboten oder zulässig – zuständige Stellen informieren. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
(1) Nach Eingang prüft das Unternehmen die Sendung manuell, insbesondere die Zuordnung zur Anfrage, Echtheit, Vollständigkeit und den Zustand der Karten. Die Prüfung kann ergeben, dass Karten von den Angaben oder der erwarteten Beschaffenheit abweichen.
(2) Bei einer festgestellten Abweichung kann das Unternehmen einen geänderten Auszahlungsbetrag anbieten. Die Mitteilung weist transparent den ursprünglich angebotenen Betrag und den angepassten Betrag aus und erläutert die wesentliche Grundlage der Änderung, etwa Zustand, Vollständigkeit, Echtheit oder Zuordnung.
(3) Ein geänderter Betrag wird nur Vertragsgrundlage, wenn der Verkäufer ihn innerhalb der in der Mitteilung genannten angemessenen Frist aktiv annimmt. Empfohlen werden mindestens 7 Kalendertage ab Zugang der Mitteilung.
(1) Der Verkäufer kann eine Anfrage kostenlos stornieren, solange er ein verbindliches Angebot noch nicht angenommen hat oder die Anfrage den Status „in Prüfung“ hat. Nach Annahme eines verbindlichen Angebots gelten die nachfolgenden Regelungen über Prüfung, geänderte Angebote und Rücksendung.
(2) Das Unternehmen kann eine Anfrage oder ein verbindliches Angebot bis zur Auszahlung ablehnen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei nicht erfüllten Voraussetzungen, fehlender Klärung, Abweichungen nach § 7 oder Umständen nach § 6. Sind Karten bereits eingegangen, gilt § 10 beziehungsweise § 11.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht ist bei Verbraucherverträgen über den Verkauf von Karten an das Unternehmen nicht ohne Weiteres einschlägig. Unabhängig davon gelten die in diesen Bedingungen vorgesehenen freiwilligen Storno- und Rücksenderegelungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Der Verkäufer schuldet dem Unternehmen keine Zahlung. Nach wirksamer Annahme und Freigabe des Ankaufvorgangs zahlt das Unternehmen den vereinbarten Betrag ausschließlich in Euro per Banküberweisung an die angegebene IBAN oder per PayPal an die angegebene PayPal-E-Mail-Adresse aus. Barzahlungen und Kreditkartenzahlungen sind ausgeschlossen.
(2) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Freigabe, sofern die vom Verkäufer angegebenen Auszahlungsdaten korrekt und nutzbar sind. Für Verzögerungen oder Fehlschläge aufgrund falscher, unvollständiger oder nicht dem Verkäufer zuordenbarer Bank- oder PayPal-Daten ist das Unternehmen nicht verantwortlich.
(3) Der Verkäufer erhält eine digitale Gutschrift beziehungsweise elektronische Abrechnung als Bestätigung des Ankaufvorgangs. Diese ist keine Rechnung, die der Privatverkäufer ausstellt. Der Ankauf erfolgt von einer Privatperson, die nicht zum gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt ist. Der Weiterverkauf durch das Unternehmen unterliegt ggf. der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG; die Gutschrift dient hierfür als Dokumentationsgrundlage.
(1) Nimmt der Verkäufer einen nach § 7 angebotenen niedrigeren oder sonst geänderten Preis nicht an, sendet das Unternehmen die betroffenen Karten innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten an die vom Verkäufer angegebene Rücksendeanschrift zurück. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen nach Wareneingang selbst ablehnt. Die Hinsendekosten des Verkäufers werden nicht erstattet. Die Kostenübernahme durch das Unternehmen gilt nicht, soweit ein Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässig unrichtiger Angaben, fehlenden Eigentums, fehlender Verfügungsberechtigung oder fehlender Echtheit der Karten im Sinne von § 6 vorliegt; in diesem Fall trägt der Verkäufer die Rücksendekosten.
(2) Reagiert der Verkäufer nicht innerhalb der mitgeteilten angemessenen Antwortfrist, sendet das Unternehmen zunächst eine Erinnerung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Erfolgt auch danach keine Reaktion, kündigt das Unternehmen die Rücksendung an und verwendet hierfür die zuletzt mitgeteilte Anschrift.
(3) Ist eine Rücksendung unzustellbar oder kann der Verkäufer nicht erreicht werden, bewahrt das Unternehmen die Karten zunächst angemessen und sicher auf und informiert den Verkäufer, soweit möglich, über einen weiteren Abhol- oder Zustellversuch. Eine Verwertung oder Vernichtung erfolgt nicht ohne vorherige eindeutige Ankündigung und eine weitere angemessene Frist zur Reaktion. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Herausgabe- und Verwertungsrechte bleiben unberührt.
(1) Karten, die unaufgefordert, vor Annahme eines verbindlichen Angebots, ohne ausreichende Zuordnung oder abweichend von einem angenommenen Angebot eingesendet werden, werden nicht automatisch angekauft. Das Unternehmen wird den Absender, soweit er feststellbar ist, über das weitere Vorgehen informieren.
(2) Soweit eine Rücksendung möglich und zumutbar ist, erfolgt sie nach den Grundsätzen des § 10. Bei unaufgefordert oder vertragswidrig eingesendeten Karten kann das Unternehmen die Erstattung oder Übernahme von Rücksendekosten ablehnen, soweit dies nach den Umständen angemessen und rechtlich zulässig ist.
(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
(1) Das Unternehmen verarbeitet im Zusammenhang mit dem Ankaufsservice insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, IBAN oder PayPal-E-Mail-Adresse, Trackingnummer sowie bei der Angebotsannahme IP-Adresse und User-Agent zu Nachweis- und Sicherheitszwecken. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung; diese ist maßgeblich.
(2) Statusinformationen werden über einen technisch und zeitlich abgesicherten Magic-Link bereitgestellt. Der Link ist vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur über vertrauenswürdige Geräte und Netzwerke aufzurufen. Bei Verlust, unbefugter Kenntniserlangung oder Verdacht auf Missbrauch soll der Verkäufer das Unternehmen unverzüglich unter ankauf@spiel-es.de informieren.
(1) Das Unternehmen kann diese Ankaufsbedingungen für künftige Anfragen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere Änderungen der Rechtslage, des technischen Ablaufs oder des Ankaufsprozesses. Die jeweils aktuelle Fassung wird vor Abgabe einer neuen Anfrage zugänglich gemacht.
(2) Für bereits geschlossene Ankaufsverträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung, sofern nicht eine Änderung ausdrücklich vereinbart wird oder zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird.
(2) Ist der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Unternehmens. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Ankaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Fragen zu diesen Ankaufsbedingungen? Schreib uns an ankauf@spiel-es.de.