Rechtliches
Für den Ankauf von Pokémon-Sammelkarten über ankauf.spiel-es.de · Stand 03.09.2026
Diese Ankaufsbedingungen regeln den Online-Ankaufsservice für Pokémon-Sammelkarten. Der Service ist kein Online-Shop: Wir verkaufen über diesen Ablauf keine Waren an dich, sondern du als private Verkäuferin oder privater Verkäufer verkaufst Karten an uns.
(1) Diese Ankaufsbedingungen gelten für sämtliche Anfragen und Ankaufsverträge über deutsche oder englische Pokémon-Sammelkarten, die volljährige Privatpersonen über den Online-Ankaufsservice an die Erema & Schneider Spielwarenhandel UG (haftungsbeschränkt), Loiretalring 6, 14974 Ludwigsfelde, Deutschland, E-Mail: ankauf@spiel-es.de, Telefon: 0159 01158282 (nachfolgend „Unternehmen“), verkaufen.
(2) Der Service richtet sich ausschließlich an Verkäufer und ist kein Online-Shop. Das Unternehmen bietet über diesen Ablauf keine Waren zum Kauf an. Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(1) Vertragspartner des Unternehmens können ausschließlich natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unbeschränkt geschäftsfähig sind und als Privatpersonen handeln. Gewerbliche oder berufliche Verkäufer sind von diesem Ankaufsservice ausgeschlossen, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Verkäufer versichert mit Absendung seiner Anfrage, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Bei berechtigten Zweifeln darf das Unternehmen geeignete Nachweise zum Alter, zur Identität oder zur Verfügungsberechtigung verlangen und die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen.
(1) Der Verkäufer wählt die zum Ankauf vorgesehenen Karten in der Kartendatenbank aus und übermittelt die angeforderten Angaben, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie die gewünschte Auszahlungsart und die hierfür erforderlichen Auszahlungsdaten. Bei Banküberweisung ist die IBAN, bei PayPal die zugehörige E-Mail-Adresse anzugeben.
(2) Vor dem Absenden wird dem Verkäufer für seine Kartenauswahl ein Gesamtankaufbetrag angezeigt. Mit dem Absenden der Anfrage gibt der Verkäufer ein auf den angezeigten Gesamtankaufbetrag bezogenes, bis zur Annahme durch das Unternehmen zurücknehmbares Angebot zum Verkauf der ausgewählten Karten ab.
(3) Der angezeigte Ankaufbetrag beruht auf automatisierten Berechnungen und kann insbesondere Marktlage, Nachfrage, Verwertbarkeit, Risiko, Sprache, Edition und die vom Verkäufer angegebenen Zustandsmerkmale berücksichtigen. Maßgeblich ist ausschließlich der nach §§ 4 und 5 zustande gekommene Betrag.
(1) Das Unternehmen prüft die Anfrage. Gibt es die Anfrage unverändert frei, nimmt es das Angebot des Verkäufers an; der Ankaufvertrag kommt mit der Freigabe zustande. Eine weitere Bestätigung des Verkäufers ist nicht erforderlich.
(2) Nach Vertragsschluss teilt das Unternehmen dem Verkäufer die Versandadresse mit. Karten dürfen erst nach Mitteilung dieser Versandadresse versendet werden.
(3) Kann oder will das Unternehmen die Anfrage nicht unverändert freigeben, insbesondere weil sich der Ankaufbetrag oder sonstige wesentliche Vertragsbedingungen ändern sollen, übermittelt es dem Verkäufer ein neues Angebot nach § 5. Bis zu dessen Annahme kommt kein Vertrag zustande.
(1) Ein neues Angebot des Unternehmens enthält den geänderten Ankaufbetrag und, soweit erforderlich, die geänderten wesentlichen Vertragsbedingungen. Es wird dem Verkäufer in Textform oder über einen hierfür vorgesehenen Bestätigungslink übermittelt.
(2) Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Verkäufer das neue Angebot innerhalb der darin bezeichneten Frist aktiv über den Bestätigungslink annimmt. Eine bloße Antwort per E-Mail genügt nur, wenn das Unternehmen dies ausdrücklich zulässt.
(3) Nimmt der Verkäufer das neue Angebot nicht fristgerecht an, erlischt es. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Nach Vertragsschluss versendet der Verkäufer die Karten an die mitgeteilte Versandadresse. Die Kosten des Hinversands sowie das Versandrisiko bis zum tatsächlichen Eingang der Sendung beim Unternehmen trägt der Verkäufer, soweit rechtlich zulässig. Eine Erstattung von Hinsendekosten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist.
(2) Der Verkäufer hat die Karten sorgfältig und transportsicher zu verpacken. Er soll eine nachverfolgbare Versandart wählen und bei höherwertigen Sendungen eine ausreichende Versicherung nutzen. Sendungsnummer und Einlieferungsnachweise sollen bis zur vollständigen Abwicklung aufbewahrt und dem Unternehmen auf Anfrage mitgeteilt werden.
(3) Die fehlende Mitteilung einer Sendungsnummer berechtigt das Unternehmen nicht pauschal zur Verweigerung der Auszahlung. Sie kann jedoch die Nachverfolgung, Zuordnung oder Klärung einer Sendung erschweren; der Verkäufer hat hierbei im zumutbaren Umfang mitzuwirken.
(1) Der Verkäufer hat sämtliche Angaben zu Sprache, Ausgabe, Karte, Anzahl und Zustand nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Er versichert, Eigentümer der eingesendeten Karten zu sein oder wirksam über sie verfügen zu dürfen und dass die Karten frei von Rechten Dritter sind.
(2) Der Verkäufer versichert ferner, dass die eingesendeten Karten echt und nicht gefälscht, manipuliert, gestohlen oder auf sonst rechtswidrige Weise erlangt wurden. Zwingende gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
(1) Nach Eingang prüft das Unternehmen die Sendung manuell, insbesondere die Zuordnung zur Anfrage, Echtheit, Vollständigkeit, Sprache, Edition, Anzahl und den Zustand der Karten.
(2) Stellen sich ausschließlich Zustands-, Vollständigkeits- oder sonstige wertrelevante Abweichungen heraus, kann das Unternehmen dem Verkäufer ein neues Preisangebot unterbreiten. Die Mitteilung nennt den ursprünglichen und den angebotenen geänderten Betrag sowie die wesentliche Grundlage der Änderung.
(3) Der geänderte Betrag wird nur Vertragsgrundlage, wenn der Verkäufer ihn aktiv annimmt. Das Unternehmen räumt hierfür grundsätzlich eine Frist von 7 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung ein. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, kann das Unternehmen den Verkäufer in der Regel einmalig erinnern und eine weitere angemessene Frist zur Annahme setzen. Eine verspätete Annahme kann das Unternehmen nach Maßgabe des jeweiligen Bearbeitungsstands noch berücksichtigen. Der geänderte Betrag wird jedoch erst mit aktiver Annahme des Verkäufers und Bestätigung des Unternehmens wirksam. Ohne diese Annahmen wird die Preisänderung nicht Vertragsbestandteil; die weitere Abwicklung, insbesondere eine Rücksendung der Karten, richtet sich nach § 11.
(1) Fälschungen, fehlendes Eigentum oder fehlende Verfügungsberechtigung, Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Herkunft sowie wesentliche Abweichungen hinsichtlich Karte, Sprache, Edition oder Anzahl von der vertraglich vereinbarten Auswahl werden nicht als bloße wertrelevante Abweichungen nach § 8 behandelt. Eine automatische Preisänderung findet insoweit nicht statt.
(2) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen solchen Fall darf das Unternehmen die Bearbeitung aussetzen, die Karten gesondert prüfen und, soweit rechtlich zulässig, die Rückabwicklung verlangen oder zuständige Stellen informieren. Über das weitere Vorgehen informiert es den Verkäufer, soweit dies rechtlich zulässig ist. Gesetzliche Herausgabe-, Zurückbehaltungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
(3) Die Übernahme von Rücksendekosten kann das Unternehmen in den Fällen dieses Paragraphen nur ablehnen, wenn sich der entsprechende Sachverhalt bestätigt oder der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat und die Kostenbelastung angemessen sowie rechtlich zulässig ist.
(1) Der Verkäufer schuldet dem Unternehmen keine Zahlung. Das Unternehmen zahlt den vereinbarten Betrag ausschließlich in Euro per Banküberweisung an die angegebene IBAN oder per PayPal an die angegebene PayPal-E-Mail-Adresse aus. Barzahlungen und Kreditkartenzahlungen sind ausgeschlossen.
(2) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach erfolgreicher Prüfung der Karten oder, bei einem geänderten Preisangebot, innerhalb von 7 Werktagen nach dessen wirksamer Annahme. Voraussetzung ist, dass die angegebenen Auszahlungsdaten korrekt, nutzbar und dem Verkäufer zuordenbar sind.
(3) Bei fehlerhaften oder unvollständigen Auszahlungsdaten informiert das Unternehmen den Verkäufer, soweit möglich. Nach Korrektur der Daten veranlasst es die Auszahlung innerhalb angemessener Frist. Der Verkäufer erhält als Bestätigung einen elektronischen Ankaufsbeleg.
(1) Lehnt der Verkäufer ein geändertes Preisangebot ab oder wird es nach § 8 (3) nicht wirksam, sendet das Unternehmen die betroffenen Karten grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Ablehnung beziehungsweise nach Abschluss des Erinnerungsverfahrens an die angegebene Rücksendeanschrift zurück, soweit rechtlich zulässig und eine Rücksendeanschrift vorliegt.
(2) Lehnt das Unternehmen den Ankauf nach Wareneingang aus Gründen ab, die nicht unter § 9 fallen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Kosten der Rücksendung trägt das Unternehmen; die Hinsendekosten des Verkäufers werden nicht erstattet, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
(3) Ist eine Rücksendung unzustellbar, die Anschrift unbekannt oder der Verkäufer nicht erreichbar, bewahrt das Unternehmen die Karten angemessen und sicher auf und nimmt, soweit möglich, weitere Kontaktversuche vor. Eine Verwertung oder Vernichtung erfolgt nur, soweit rechtlich zulässig, nach eindeutiger vorheriger Ankündigung und einer angemessenen Frist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Karten, die vor Vertragsschluss, ohne ausreichende Zuordnung, an eine nicht mitgeteilte Adresse oder abweichend von einem angenommenen Angebot eingesendet werden, werden nicht automatisch angekauft. Das Unternehmen informiert den Absender, soweit er feststellbar ist, über das weitere Vorgehen.
(2) Soweit eine Rücksendung möglich und zumutbar ist, erfolgt sie nach den Grundsätzen des § 11. Bei unaufgefordert oder vertragswidrig eingesendeten Karten kann das Unternehmen die Übernahme von Rücksendekosten ablehnen, soweit dies nach den Umständen angemessen und rechtlich zulässig ist.
(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Unternehmens. Diese ist nicht Bestandteil des Ankaufvertrags.
(2) Soweit Statusinformationen oder Bestätigungslinks bereitgestellt werden, hat der Verkäufer diese vertraulich zu behandeln und bei Verdacht auf Missbrauch das Unternehmen unverzüglich zu informieren. Das Unternehmen darf Links aus Sicherheitsgründen sperren oder erneuern, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
(1) Das Unternehmen kann diese Ankaufsbedingungen für künftige Anfragen ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird.
(3) Ist der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Ankaufsbedingungen der Sitz des Unternehmens. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Ankaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Fragen zu diesen Ankaufsbedingungen? Schreib uns an ankauf@spiel-es.de.